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Teilnahmebedingungen zur CSD-Demonstration 2022

Die Teilnahmebedingungen zur CSD-Demonstration wurden im Frühjahr 2015 im Rahmen eines breit angelegten Prozesses der Mitbestimmung grundlegend überarbeitet und bei einer Mitgliederversammlung der IG CSD Stuttgart e.V. einstimmig beschlossen. 
Hier ist in Kürze die aktuellle Version für die CSD-Demonstration am 29.07.2023 verfügbar.

 

 

Allgemeines

Die Stuttgart PRIDE Demonstration am Samstag, 29. Juli 2023 ist eine angemeldete, politische Demonstration nach dem deutschen Versammlungsrecht. Die IG CSD Stuttgart e.V. ist Ausrichterin im Sinne des Demonstrations- bzw. Versammlungsrechts. Der Verein entscheidet über Anträge zur Teilnahme am Aufzug.

Die Demonstrationsleitung trägt die Gesamtverantwortung und beachtet insbesondere die ausgewogene Zusammensetzung des Zuges, um den Charakter einer politischen Demonstration in vollem Umfang zu gewährleisten. Zugverlauf und Reihenfolge der teilnehmenden Formationen werden durch die IG CSD Stuttgart e.V. festgelegt.

 

 

 

Zweck

Die Durchführung der Stuttgart PRIDE Demonstration hat den Zweck, die Öffentlichkeit über die Lebensbedingungen und -realitäten von gesellschaftlichen Minderheiten aufgrund der sexuellen Orientierung beziehungsweise der sexuellen Identität und der Vielfalt von Geschlecht aufzuklären. Hierzu gehören insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ). Mit der Demonstration wird die gelebte Vielfalt in der Gesellschaft sichtbar. Bestehende Probleme, Benachteiligungen und Diskriminierungen sowie das Streben nach einer vollständigen rechtlichen Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber LSBTTIQ-Menschen und der Regenbogen-Community werden durch möglichst konkrete Forderungen/Erwartungen im Rahmen der Stuttgart PRIDE Demonstration verdeutlicht..

 

 

Anmeldung

Teilnehmen dürfen Vereine, Projekte, Initiativen, Gruppen, Betriebe etc. der LSBTTIQ-/Regenbogen-Community oder solche, die diese durch eindeutige und klar erkennbare politischen Botschaften unterstützen (z.B. Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen/Konzerne, Behörden, Privatpersonen, Privatpersonengruppen, Diversity-Gruppen). Die Formation muss mit der Demonstration in Zusammenhang stehen und die Ziele sowie Forderungen der Stuttgart PRIDE Demonstration unterstützen.

Die Teilnahme mit einer Formation muss schriftlich beim Veranstalter (IG CSD Stuttgart e.V.) angemeldet werden. Dies erfolgt über das Online-Anmeldeformular, welches unter www.stuttgart-pride.de/veranstaltungen/demonstration aufgerufen werden kann. Der Zugang der Gebührenrechnung ist gleichbedeutend mit der schriftlichen Bestätigung über die Zulassung zur Stuttgart PRIDE Demonstration. Das Fernbleiben einer Formation von der Demonstration befreit nicht von der Entrichtung der Gebühren. Anmeldeschluss ist Montag 10. Juli 2023.

 

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Ablehnung

Anträge können abgelehnt oder Teilnehmende von der Stuttgart PRIDE Demonstration (auch kurzfristig) ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss von der Demonstration kann insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn sich die Teilnehmenden nicht an die vorliegenden Bedingungen halten, die anzumeldende Formation nicht dem Versammlungszweck entspricht oder diesem zuwiderhandelt (siehe „Zweck, Charakter“).

 

 

Gebühren

Für die Teilnahme an der Stuttgart PRIDE Demonstration mit einer Formation – Fußgruppe, Motorradgruppe, PKW oder LKW – ist eine kostenpflichtige Anmeldung nötig (siehe „Anmeldung“). Die Gebühren decken die Kosten für GEMA, CO2-Ausgleich, Funkgeräte, Absperrungen, Sicherheitsdienst, Rettungskräfte, Straßenreinigung und Müllentsorgung nur teilweise. Je nach Art der anzumeldenden Formation werden folgende Gebührensätze (zzgl. 7 Prozent MwSt.) als Kostenumlage fällig:

     Fußgruppe                                60,00 Euro (netto)              64,20 Euro (brutto)

     PKW oder KRAD                     100,00 Euro (netto)            107,00 Euro (brutto)

     LKW bis 7,5 t                           150,00 Euro (netto)            160,50 Euro (brutto)

     LKW über 7,5 t                        190,00 Euro (netto)            203,30 Euro (brutto)

Wird in der Formation Musik gespielt, ist zusätzlich eine Umlage in Höhe von 100 Euro (netto, brutto: 119 Euro) zu entrichten. Eigene Vereinbarungen oder Rahmenverträge mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) haben bei der Stuttgart PRIDE Demonstration keine Gültigkeit.

Die Gebühren decken nur die Gemeinkosten der Stuttgart PRIDE Demonstration ab. Die Kosten für die Formation (Fahrzeugmiete, Fahrer*in, Benzin, Dekoration, Musikanlage, Strom, Ordnungskräfte für die Formation) tragen die Teilnehmenden selbst. Die vollständige Bezahlung der Gebühren muss bis spätestens 15. Juli 2022 erfolgt sein. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Teilnehmende Gruppen, die als juristische Person Mitglied in der IG CSD Stuttgart e.V. sind, werden auf Antrag von der Grundgebühr zur Stuttgart PRIDE Demonstration befreit. Bei mehreren angemeldeten Formationen einer Gruppe werden die Gebühren für die günstigste Variante erlassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebühren für externe Ordnungskräfte und Musikumlagen (GEMA).

 

Verpflichtende Sicherheitseinweisung

Die IG CSD Stuttgart e.V. weist alle teilnehmenden Formationen im Vorfeld der Stuttgart PRIDE Demonstration in den organisatorischen und zeitlichen Ablauf sowie die entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Hinweise ein. Dazu wird am Montag, 18. Juli 2022 um 19:30 Uhr eine Sicherheitseinweisung durchgeführt. Ort bzw. Art und Weise der Einweisung werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Formationsverantwortlichen (meist anmeldende Person) oder eine Vertretung besteht Teilnahmepflicht. Ohne die Teilnahme an der Einweisung ist ein Start bei der Demonstration nicht möglich! Die Anwesenheit wird über eine schriftliche Teilnahmeliste dokumentiert, in welche sich jede Gruppe mit einer vertretenden Person einzutragen hat.

 

 

Charakter der Demonstration

Alle Formationen und deren Teilnehmende berücksichtigen bei der Ausstattung, Ausgestaltung und Dekoration die zuvor genannten Grundsätze des Demonstrationszwecks. Im Idealfall wird gleichzeitig gewährleistet, dass das diesjährige CSD-Motto „Community.Kraft.Europa“ (www.csd-stuttgart.de/motto) konkret in die eigene Formation einbezogen ist. Die Grundsätze der Ethik und der Rechtsordnung werden uneingeschränkt beachtet.

Das Verhältnis zwischen Eigenwerbung und politischer Botschaft bzw. CSD-Motto darf 50/50 nicht übersteigen. Das heißt, mindestens 50 Prozent der Fläche der Formation bzw. der Spruchbänder, Banner, Materialien etc. müssen sich deutlich und klar mit Forderungen/Erwartungen/Belangen aus dem LSBTTIQ-Umfeld und/oder dem CSD-Motto beschäftigen. Die CSD-Webseite bietet mit Informationen zum Motto sowie zur politischen Arbeit bei Bedarf Inspiration. Das CSD-Organisationsteam leistet darüber hinaus gerne Hilfestellung bei der Formulierung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Formationen dürfen keinen rein werblichen bzw. gewerblichen Charakter haben. Es ist gestattet Werbung von Sponsoren mitzuführen. Die Fläche hierfür darf jedoch nicht mehr als 30 Prozent der sichtbaren Gesamtfläche betragen. Die Einhaltung wird vor dem Start der Stuttgart PRIDE Demonstration überprüft. Sollten die 30 Prozent überschritten sein, muss die entsprechende Werbung entfernt werden oder die Formation darf nicht starten (Ablehnung).

Reines Merchandising, welches auch das Verteilen von kommerziellen Flugblättern (Flyern), Produktproben und ähnlichem einschließt, durch Fremdfirmen oder Fremdsponsoren ist nur nach Vereinbarung und Genehmigung durch die IG CSD Stuttgart e.V. gestattet. Der CSD-Verein genehmigt pro Stuttgart PRIDE Demonstration maximal zwei solcher (Promotion-)Aktionen. Mehr Infos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

 

Umweltschutz

Die CSD- Demonstration 2021 ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Veranstaltung mit Stellvertretenden von Formationen mit Bezug zur LSBTTIQ- und Regenbogen-Community. Die Anzahl der Personen, die an der Kundgebung teilnehmen dürfen, ist begrenzt. Daher sind pro Formation maximal 50 Personen zugelassen. Pro Verein, Partei, Unternehmen oder Institution kann nur eine Formation angemeldet werden. Den Gruppen wird von der IG CSD Stuttgart e.V. eine Ordnungsnummer zugewiesen. Während der gesamten Demonstration gelten die Bestimmungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bzw. der Stadt Stuttgart. Informationen dazu werden während der Sicherheitseinweisung noch einmal kommuniziert. 

 

 

Zulässige Versammlungsmittel

Als Streuartikel sind für die Versammlung ausschließlich Bonbons, Kondome oder Flugblätter (Flyer) zugelassen. Lediglich Informationsmaterial, das überwiegend politischen, sozialen, kulturellen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dient darf ohne Erlaubnis verteilt werden. Nicht erlaubt ist das Verteilen von rein kommerziellem Werbematerial.

Die Materialien müssen so geworfen werden, dass sie weit weg von Fahrzeugen aufkommen, um Beschädigungen zu vermeiden. Neben den aufgeführten Versammlungsmitteln dürfen keine weiteren Gegenstände benutzt werden. Federn, Glitter oder Schaum sind nicht erlaubt. Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch nicht zugelassene Gegenstände oder nicht erlaubte Versammlungsmittel (auch Werbeflyer) verursacht werden, sind durch die Formation bzw. deren Teilnehmende zu entfernen oder deren Entfernung wird von der IG CSD Stuttgart e.V. in Rechnung gestellt. Kommerzielle Verkäufe, die nicht von der IG CSD Stuttgart e.V. im Vorfeld schriftlich genehmigt sind, sind während der Stuttgart PRIDE Demonstration ausnahmslos untersagt. Das Verteilen von Speisen und Getränken ist nur zur Selbstversorgung der eigenen Formationsgruppe erlaubt. Eine Abgabe an Zuschauende am Straßenrand ist nicht gestattet.

 

 

Beteiligung von Unternehmen/Konzernen

Unternehmen/Konzerne, die sich mit dem Versammlungszweck der Stuttgart PRIDE Demonstration identifizieren und diesen unterstützen wollen, sind willkommen. Teilnehmende Unternehmen/Konzerne müssen jedoch ihren Fokus auf die Darstellung als Arbeitgeber*in legen und ihr Wirken um Vielfalt/Diversity in der eigenen Belegschaft in den Mittelpunkt stellen und/oder eine deutliche gesellschaftspolitische Botschaft rund um LSBTTIQ-Belange und die Regenbogen-Community transportieren. Ein ausschließlich werblicher Auftritt ist nicht zulässig. Weiterhin verpflichten sich teilnehmende Unternehmen/Konzerne zu einer Beteiligung an der Finanzierung des CSD-Kulturfestivals insgesamt. Dazu ist neben den obligatorischen Gebühren für die Teilnahme an der Demo ein angemessenes Sponsoring in mindestens zwei unterschiedlichen CSD-Medien nötig (Logointegration, Anzeigenschaltung, Event- oder Aktionssponsoring). Infos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.csd-stuttgart.de/marketing.

 

 

Beteiligung von Parteien

Politische Parteien und Interessenvertretungen, die sich mit dem Versammlungszweck der Stuttgart PRIDE Demonstration identifizieren und diesen unterstützen wollen, sind willkommen. Teilnehmende Parteien sind jedoch angehalten in ihrem Auftritt möglichst klar und konkret Stellung in Bezug auf LSBTTIQ-Belange und die Regenbogen-Community zu beziehen. Die Position der Parteien im Zug unterliegt einem schiebenden Rotationsprinzip: die erste Parteiformation im Zug rückt im folgenden Jahr in den hinteren Bereich der Demonstration, die anderen rücken nach vorne auf. Parteien, die erstmalig an der CSD-Demo teilnehmen werden in der Rotation hinten angefügt.

 

 

Prämierung

Die IG CSD Stuttgart e.V. zeichnet jedes Jahr drei Formationen aus, die bei ihrer Teilnahme an der Demonstration für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung besonders herausragende Leistungen zeigen. Alle Formationen nehmen automatisch an der Bewertung und dem Wahlprozess teil. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige, vielfältig besetzte Jury. Das zumeist fünfköpfige Gremium blickt anhand von drei Kriterien auf die Demonstration: politische Botschaft, Kreativität und Umsetzung. Die Aufgabe der Jury ist die Beurteilung jeder teilnehmenden Formation anhand der genannten Kriterien Die Auszeichnung der drei besten Formationen erfolgt im Rahmen der CSD-Hocketse. Details werden Anfang Juli bekannt gegeben: www.csd-stuttgart.de/jury.

 

Überprüfung des politischen Charakters der Formationen

Besonderes Augenmerk legt die Jury (siehe „Prämierung“) auf die politische Botschaft der Formationen. Sie ist wichtig, um den politischen Charakter der Stuttgart PRIDE Demonstration zu gewährleisten und dem Zweck der Versammlung deutlich Rechnung zu tragen. Hat eine Formation in dieser Kategorie in der Gesamtbewertung aller Jury-Mitglieder weniger als 20 Prozent der erreichbaren Punkte erhalten, sucht die IG CSD Stuttgart e.V. mit den Verantwortlichen der Formation nach der Veranstaltung das Gespräch. Gemeinsam werden Ansätze für eine Optimierung und einen stärken Fokus auf die politischen Belange erörtert.

Hat die Formation im Folgejahr in der Gesamtbewertung aller Jury-Mitglieder erneut weniger als 20 Prozent in Bezug auf die politische Botschaft erreicht, kann dies auf einer Mitgliederversammlung des CSD-Vereins thematisiert werden. Die betreffende Gruppe wird im Vorfeld darüber informiert und zur Versammlung eingeladen. Die Vereinsmitglieder entscheiden dann über die nächsten Schritte. Denkbar ist beispielsweise ein verpflichtendes Einreichen von Plänen für die Ausgestaltung der betreffenden Formation und eine Freigabe durch das CSD-Organisationsteam im Vorfeld der Demonstration. Auch ein befristeter Ausschluss von der Stuttgart PRIDE Demonstration ist als allerletzte Konsequenz und bei sich nicht einstellender Verbesserung möglich.

 

Strecke, Ablauf der Demonstration und Kundgebung

Die Stuttgart PRIDE Demonstration zieht vom Aufstellungsort Erwin-Schöttle-Platz über Böblinger Straße, Marienplatz, Tübinger Straße, Eberhardstraße, Marktstraße, Münzstraße zur Auflösung am Karlsplatz. Die Demonstration endet mit der Kundgebung auf dem Schlossplatz. Maßgeblich ist die im Versammlungsbescheid des zuständigen Amts für öffentliche Ordnung genehmigte Route. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich. Der zeitliche Ablauf des Tages ist in drei Einheiten geteilt: Aufstellung (12:30-15:30 Uhr), Demonstration (15:30-18:30 Uhr), Kundgebung (18:30-19:00 Uhr).

Jede Formation erhält bei der Sicherheitseinweisung oder am Tag der Stuttgart PRIDE Demonstration vor Ort während der Aufstellung eine eigene Startnummer. Diese ist deutlich sichtbar am Beginn der Formation anzubringen oder mitzuführen (z.B. Zugmaschine/Frontscheibe). Die Aufstellung erfolgt ab 12:30 Uhr nach der Reihenfolge der Startnummern. Die Aufstellung wird durch einen genauen Zeitplan geregelt, welcher zusammen mit den Zufahrtsmöglichkeiten zum Aufstellungsort bei der Sicherheitseinweisung bekannt gegeben wird. Während der Aufstellung ist nur gemäßigte Musik erlaubt. Auf den regulären Straßenverkehr ist besonders zu achten. Dieser ist nicht zu behindern.

Die Stuttgart PRIDE Demonstration setzt sich um 15:30 Uhr auf das Startsignal der Versammlungsleitung in Bewegung.

Direkt nach der Ankunft am Karlsplatz, dem Ort der Auflösung, werden die Fahrzeuge zügig abgerüstet. Für alle Fahrzeuge gilt ab dem Ende der Demonstration bzw. ab dem Verlassen der Stuttgart PRIDE Demonstration wieder die Straßenverkehrsordnung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich auch keine Personen mehr auf den Ladeflächen aufhalten. Die Fahrzeuge können am Auflösungsort nicht dauerhaft abgestellt werden. Sie müssen sich unmittelbar und zügig nach dem Ende der Demonstration entfernen. Fußgruppen sowie Fahrzeugbesatzungen begeben sich nach dem Ankommen am Karlsplatz bzw. dem Abstieg von den Fahrzeugen zügig und auf direktem Wege zur Kundgebung auf den Schlossplatz.

Um 18:30 Uhr beginnt auf dem Schlossplatz (Richard-von-Weizäcker-Planie, Buswendeplatte) die politische CSD-Kundgebung. Diese ist integraler Bestandteil der Versammlung und damit der gesamten Demonstration. Die Ordner*innen aller Formationen finden sich vor der Kundgebungsbühne (LKW/Truck der IG CSD) auf dem Schlossplatz ein und bleiben bis zum Ende der Versammlung (19:00 Uhr) gut sichtbar sowie ansprechbar präsent. Erst nach Ende der Kundgebung ist die Versammlung bzw. die Stuttgart PRIDE Demonstration offiziell beendet und die Ordner*innen der Formationen entlassen.

 

Fahrzeuge in der Demonstration

Alle Fahrzeuge müssen die im Punkt „Umweltschutz“ beschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Polizei prüft vor Ort ggf. Fahrzeugscheine und Zulassung.

Alle Fahrzeuge werden vor der Demonstration durch die technische Prüfgruppe der Polizei am Aufstellungsort auf ihre Sicherheit hin überprüft und können ggf. vor Ort von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss befreit nicht von den zu entrichtenden Teilnahmegebühren.

Alle Verkehrsmittel müssen zugelassen, versichert und verkehrstauglich sein. Bei gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen ist auf den gültigen Versicherungsschutz zu achten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet jedoch nicht für eventuelle Personen- und Sachschäden, die durch die Ladung, durch Aufbauten oder durch auf dem Wagen befindliche Personen verursacht werden. Hierfür sind die Formations-Verantwortlichen (Verein/Gruppe/Firma) in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und wirksam sein. Fahrzeuge dürfen die Standardabmessungen (Höhe 4 m, Breite 2,50 m, Länge 20 m) nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht darf keinesfalls überschritten werden. Das Fahrzeugkennzeichen muss jederzeit lesbar sein.

Für die Sicherheit der Fahrzeuge und deren Dekorationen (Standsicherheit von angebrachten Gegenständen usw.) ist die jeweilige Formation verantwortlich. An den Fahrzeugseiten müssen Verkleidungen angebracht werden, welche die Personen auf den Ladeflächen gegen Herausfallen sichern (Geländer, u.ä.). Seitenschürzen bis zum Boden, zur kompletten Verkleidung der Fahrzeugseiten, sind nicht nötig. Während der Stuttgart PRIDE Demonstration dürfen Hebebühnen nicht geöffnet bleiben/werden.

Fahrzeugführende Personen müssen körperlich und geistig geeignet sein. Alkohol ist für Fahrzeugführende bis zum Ende der Demonstration nicht gestattet. Für alle Fahrzeuge über 7,5 t ist eine Begleitperson (Beifahrer*in) Pflicht. Bei Fahrzeugen über 7,5 t benötigt die fahrzeugführende Person aufgrund der engen Straßenverhältnisse eine ausreichende Fahrpraxis (Berufskraftfahrer*in). Vor Antritt der Fahrt sind die Verkehrs- und Betriebszeiten zu prüfen.

Die Verkleidungen und Dekorationen von Fahrzeugen dürfen das Sichtfeld der fahrzeugführenden Person keinesfalls beeinträchtigen. Die Sicht nach den Seiten und nach hinten muss, ggf. durch zusätzliche Außenspiegel, gewährleistet sein. Andere Fahrzeuge (beispielsweise Reitende, Gespannfahrzeuge, Radfahrende, Motorräder) müssen durch eine altersmäßig geeignete Person geführt werden. Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und dem Entfernen von Radkästen (Kotflügel). An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug befindlichen Personen.

Um Zuschauende am Straßenrand zu schützen, muss das Fahrzeug durch eigenes Ordnungspersonal während der gesamten Demonstration ständig gesichert werden. LKW müssen mit einem Seil abgesichert werden (Seilsicherung). Das Seil muss so lang sein, dass ein Sicherheitsabstand von ca. 1 m zwischen Seil und Fahrzeug um das gesamte Fahrzeug hergestellt werden kann. Das Seil ist selbst zu organisieren.

Die Musik-/Beschallungslautstärke muss angemessen sein und darf weder übermäßig belästigend noch gesundheitsgefährdend sein. Die Versammlungsleitung oder beauftragtes Personal kann bei Bedarf die Lautstärke der Musik/Beschallung drosseln (lassen) oder nach wiederholter Aufforderung ohne Einlenken komplett stilllegen.

Personen dürfen auf den Ladeflächen der Fahrzeuge nur während und ausschließlich im Rahmen der Demonstration befördert werden, keinesfalls bei An- und Abfahrten zum Aufstellungs- bzw. vom Auflösungsort. Ladeflächen müssen tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen bestehen. Alle Aufbauten sind standsicher zu gestalten. Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mindestens zweiachsig sein und an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) vorweisen. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen sowie einachsigen Anhängern dürfen sich keine Personen aufhalten.

 

 

Ordnungskräfte

Der komplette Zug ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Jedem Abschnitt ist eine Bereichsordnerin bzw. ein Bereichsordner durch den CSD-Verein zugeteilt. Diese sind an farbigen Warnwesten erkennbar und verantwortlich für einen bestimmten Abschnitt der Demonstration. Sie stehen ständig in Verbindung mit der Versammlungsleitung und melden etwaige Probleme, achten darauf, dass der Zug geschlossen bleibt und keine Lücken entstehen oder leisten vor Ort Hilfestellung. Den Anweisungen der Bereichsordner*innen ist während der gesamten Versammlung – Aufstellung, Demo, Auflösung und Kundgebung – Folge zu leisten.

Zusätzlich zu Streckenposten und Bereichskräften, die in der Verantwortung des CSD-Vereins liegen, ist jede Formation – abhängig von ihrer Art – verpflichtet eigene Ordnungskräfte zu stellen. Fußgruppen sind mit einer Ordnungskraft, Motorradgruppen und PKW mit jeweils zwei Ordner*innen auszustatten. LKW bis 7,5 t führen vier Ordner*innen mit, während LKW über 7,5 t sechs Ordnungskräfte benötigen.

Die eigenen Ordnungskräfte behalten die Sicherheit der Gruppe im Auge, halten Kontakt mit den Bereichsordner*innen und sind verantwortlich für die Seilsicherung bei Fahrzeugen (LKW). Sie nehmen diese Aufgabe bei der Aufstellung sowie während der gesamten Demonstration wahr. Dazu gehört auch die Kundgebung auf dem Schlossplatz (Planie). Alle Ordner*innen begeben sich direkt nach der Ankunft am Ort der Auflösung (Karlsplatz) direkt und unverzüglich zur Kundgebung und bleiben dort gut sichtbar und ansprechbar bis zum Ende der Versammlung (Kundgebungsende).

Die Armbinden (Aufschrift: „Ordner“) werden leihweise vor Ort bei der Aufstellung von den Bereichsordner*innen an den/die Formationsverantwortlichen gegen Unterschrift ausgegeben, um die Ordner*innen der jeweiligen Formation damit auszustatten. Das Tragen dieser Binden ist während der Aufstellung, der Dauer der Demonstration, bei der Auflösung sowie auf der Kundgebung ausnahmslos Pflicht.

Die Armbinden sind nach der Kundgebung am LKW des CSD-Vereins auf dem Schlossplatz, am CSD-Infostand auf der Hocketse (Straßenfest, Kirchstraße) oder am Backstage-Eingang auf der Hocketse (Marktplatz, Brunnen) unter Angabe der jeweiligen Formation zurückzugeben. Nicht zurückgebrachte Armbinden werden der anmeldenden Formation mit je 5 Euro (netto) in Rechnung gestellt.

Werden die vorgeschriebenen Ordnungskräfte für die eigene Formation nicht von der anmeldenden Gruppe selbst gestellt, besteht die Möglichkeit, externes Personal kostenpflichtig über den CSD-Verein zu buchen. Für eine solche Buchung fällt ein Gebührensatz in Höhe von 100 Euro (netto) pro Ordnungskraft an.

Alle in diesen Bedingungen gemachten Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern nicht anders gekennzeichnet). Grundgebühren werden mit 7 Prozent, sonstige Umlagen und Pauschalen mit 19 Prozent besteuert.

Grundlegend beschlossen auf der Mitgliederversammlung des CSD-Vereins im März 2015. Aktualisiert im Februar 2022.

 

 

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Termine der Saison 2024


 

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Stuttgart PRIDE - Teilnahmebedingungen zur CSD-Demonstration 2022

Wichtige Termine

17. Februar 2024 • CSD-Neujahrsempfang

15. Mai 2024 • CSD-Wahlcheck

12. bis 28. Juli 2024 • CSD-Kulturwochen

12 Juli 2024 • CSD-Rathausempfang

27. Juli 2024 • CSD-Demonstration

27. Juli 2024 • CSD-Kundgebung

27. bis 28. Juli 2024 • CSD-Hocketse

27. bis 28. Juli 2024 • CSD-Infomeile

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